Stand Juli 2023
§ 1 Anwendungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
- In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 28 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden.
- Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstigen Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein Einverständnis erklärt. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
- Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmers, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Unternehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
- Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfacht, noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückbehaltung von Kopien zurückzugeben auch im Fall einer Auftragserteilung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedinungen
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung, Porto, Fracht und Lagerkosten.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 4 Lieferzeiten
- Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit und Fixtermine sind nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung des Unternehmers erfolgt.
- Der Unternehmer hat Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit seiner Lieferungen und Leistungen nicht zu vertreten, wenn sie durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung verursacht wurden.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmers verlassen Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Bei nicht fristgerechter Abholung der Ware berechnet der Unternehmer dem Besteller Lagerkosten in Höhe von 0500% des Nettoauftragswertes pro Tag der Verspätung.
- Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung
- Ist die vom Unternehmer erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft im Sinne der gesetzlichen Regelungen darf der Unternehmer nach seiner Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Zwei Nachbesserungen sind zulässig.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt gegenüber einem Gewerbebetrieb 6 Monate, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungsfrist vorgeschrieben ist. Andere Fristvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Alle vom Unternehmer gelieferten Ware, bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller gegen den Besteller zustehender Zahlungsansprüche Eigentum des Unternehmers. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des ScheckWechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns angenommenen Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzuhalten oder zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Besteller erklärt schon jetzt sein Einverständnis mit der Rücknahme der Ware und ermächtigt uns schon jetzt, die Ware bei ihm wegzuholen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt; der Verwendungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten — angerechnet. Die Kosten der Rücknahme trägt der Besteller. Bei Zurückbehaltung trägt der Besteller zusätzliche Lagerkosten in Höhe von 0,06% des Nettoauftragswertes pro Verzugstag.
- Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Unternehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigenen Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
- Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehenden Forderungen in voller Höhe ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
- Bei einer Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Waren für Abnehmer des Bestellers, tritt der Besteller die Forderung gegen seine Abnehmer in Höhe des BruttoRechnungsbetrages unserer Vorbehaltsware an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir an.
- Die Laufzeit der Verträge mit Mengenkontingenten auf Abruf ist auf eine maximale Abrufzeit von eineinhalb Jahren beschränkt. Der Besteller ist verpflichtet die verbliebene Restmenge nach Ablauf der Abrufzeit vollständig abzunehmen. Bei Verspätung gilt in diesem Fall § 5 Ziffer 2 dieser AGB